Reglement SDH
MR Schutzdiensthelfer
Reglement Mondioringhelfer SKBS
1. Zulassung Mondioringhelfer des SKBS
1.1 Es werden nur Mitglieder der SKG zugelassen
1.2 Es werden nur Helfer zugelassen, welche aktiv in einem Verein der SKG oder einer privaten Mondioringgruppe trainieren.
1.3 Es werden nur Helfer für den sportlichen Schutzdienst im Bereich Mondioring ausgebildet
1.4 Um mit dem Lehrgang Niveau 1 zu beginnen, muss der Aufnahmetest absolviert werden.
1.5 Nach der schriftlichen Anmeldung für den Lehrgang und dem Eingang der Kursgebühren erhält der Helfer eine Bestätigung und die nötigen Unterlagen/Direktlinks, zum Erlernen der Theoriefächer.
1.6 Mondioringhelfer-Kurse von Partnerorganisationen werden anerkannt. Über die Niveau-Einstufung entscheidet der SKBS.
2.1 Der Basishelfer benötigt keine kynologischen Vorkenntnisse
2.2 Der Besuch des Work-Shop ist obligatorisch
2.3 Es werden die Grundlagen (Theorie und Praxis) des sportlichen Schutzdienstes vermittelt.
2.4 Es werden die Grundlagen der Tierschutzgesetzgebung vermittelt.
2.5 Nach bestandenem Theorie- und Praxistest ist der Helfer berechtigt allein, gemäss Art. 74 der Tierschutzverordnung Schutzdienstausbildung zu betreiben.
2.6 Die Lizenz «Basishelfer» berechtigt zur Weiterausbildung für das Niveau 1.
2.7 Diese Lizenz ist auf die Dauer von 2 Jahren begrenzt. (Ausnahmen müssen bewilligt werden)
3. Mondioringhelfer Niveau 1 (+)
3.1. Bei Beginn des Niveau 1, nach bestandenem Theorie- und Praxistest, ist der Helfer berechtigt, am Lehrgang Niveau 1 teilzunehmen.
3.2. Nach Abschluss des Lehrganges und Bestehen der Lizenzprüfung, erhalten die Helfer ihr persönliches Leistungsheft. Einträge dürfen nur vom Helferwesen des SKBS, anerkannter Partner (SKG, TKGS, SC) und Richtern eingetragen und unterschrieben werden.
3.3. Mondioringhelfer Niveau 1+ (+ = bestandener Sporttest) sind berechtigt an Prüfungen der Kat. 1 und 2 zu figurieren. Für diese Tätigkeit verzichten sie auf eine Entschädigung.
4. Mondioringhelfer Niveau 2
4.1. Helfer, welche 3 Einträge von verschiedenen Leistungsrichtern im Leistungsheft mit «sehr gut» erhalten, können sich für den Helferlehrgang Niveau 2 anmelden.
4.2. Nach der schriftlichen Anmeldung für den Lehrgang und dem Eingang der Kursgebühren erhält der Helfer eine Bestätigung und die nötigen Unterlagen/Direktlinks, zum Erlernen der Theoriefächer.
4.3. Nach Abschluss des Lehrgangs wird die bestandene Prüfung in das Leistungsheft eingetragen.
5.1. Helfer, welche sich weder schriftlich angemeldet oder die Kursgebühren nicht im Voraus einbezahlt haben, werden nicht an den Kurs zugelassen.
5.2. Nach der schriftlichen Anmeldung für den Lehrgang und dem Eingang der Kursgebühren erhält der Helfer eine Bestätigung und die nötigen Unterlagen/Direktlinks, zum Erlernen der Theoriefächer.
5.3. Die Kurskosten werden zu Beginn des Kurses ausgeschrieben.
5.4. Mitglieder des SKBS erhalten eine Vergünstigung des Kurses.
6. Unter- oder Abbruch der Ausbildung
6.1. Muss der Helfer den Lehrgang Unter- oder Abbrechen ist dies in schriftlicher Form dem verantwortlichen des Helferwesens mitzuteilen.
6.2. Ein Unterbruch darf maximal 1 Jahr betragen.
6.3. Die Helfer werden nach einem Jahr Unterbruch von der Helferliste gestrichen.
6.4. Die Niveau- Prüfungen können maximal 3 Mal wiederholt werden.
7.1. Absenzen sind dem Helferwesen SKBS schriftlich zu begründen.
7.2. Absenzen bei Kurstagen sind bei Instruktoren/Experten nachzuholen.
8. Hunde
9. Ausbildung und Kurse
10. Verlust der Lizenz
11. Rekurse
8.1. Der Helfer muss die vorgegebene Anzahl Hunde für die Kurstage und Prüfung selbst organisieren.
8.2. Die Hunde benötigen kein AKZ in der benötigten Klasse, sollten jedoch das Programm so weit beherrschen, dass sie das Prüfungsprogramm zeigen können.
8.3. Hunde in Ausbildung müssen dem Alter entsprechend Erfahrung im Mondioring mitbringen.
8.4. Reine «Diensthunde» sind nicht erwünscht.
9.1. Der Lehrgang besteht aus mindestens 3 Kurstagen und einem Prüfungstag.
9.2. Für jeden Kurstag erhält der Helfer eine Beurteilung und eine Empfehlung zum Ablegen der Prüfung oder Weiteführen der Ausbildung.
9.3. Bis zum Bestehen des Niveau 1 hat der Helfer mindestens 15 Trainings bei einem lizenzierten Mondioringhelfer zu besuchen.
9.4. Der Besuch von Kursen im Bereich Mondioring wird angerechnet.
9.5. Kurse bei lizenzierten Mondioringhelfer im Ausland sind zulässig.
9.6. Die Ausbildung für das Niveau 1, sollte nach längstens 2 Jahren abgeschlossen sein. Über eine Verlängerung der Ausbildung entscheidet das Helferwesen SKBS nach einem Gespräch mit dem betroffenen Helfer.
9.7. Kurse im Bereich Kynologie, dürfen in der entsprechenden Rubrik des Leistungsheftes eingetragen werden.
10.1 Bei groben, rechtsgültigen Verstössen kann die Lizenz entzogen werden.
10.2 Bei ungebührlichem Verhalten des Helfers kann die Lizenz entzogen werden.
10.1 Rekurse sind schriftlich und begründet dem Ressortverantwortlichen des Helferwesen SKBS einzureichen. Der ZV des SKBS entscheidet endgültig.
Gültig ab: 01. Januar 2021
Peter Reding, Sportchef SKBS Roland Oechslin, RV Mondioring SKBS